Fachkraft für Arbeitsicherheit

Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit liegt beim Arbeitgeber. Ihm hat der Gesetzgeber die Fachkraft für Arbeitssicherheit als innerbetrieblichen Berater für alle Fragen des Arbeitsschutzes an die Seite gestellt. Sie hat somit großen Einfluss auf die effiziente Gestaltung aller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten.  Ihr Wirken ist wichtig; für die Menschen wie für den Wertschöpfungsprozess des Unternehmens.

 

(Quelle: BGHM)