Durch einen externen Brandschutzbeauftragten können alle wichtigen Aufgaben des Brandschutzes optimal wahrgenommen werden, sodass Ihr Unternehmen über die notwendige Sicherheit verfügt. Der Vorteil eines externen Brandschutzbeauftragten besteht darüber hinaus auch darin, dass Ihnen keine Kosten für Fortbildung oder Betriebsausfall für Ihren Mitarbeiter entstehen.
Unsere Leistungen für Sie
- Beratung als Brandschutzbeauftragter in allen Belangen des betriebsinternen Brandschutzes
- Koordination aller Aktivitäten des Brandschutzes in Abstimmung mit den Fachabtei-
lungen von Feuerwehr, Ämtern / Behörden, etc.
- Beratung bei der Planung und Beschaffung von Brandschutzeinrichtungen, bei
baulichen Veränderungen sowie bei Änderungen innerbetrieblicher Abläufe
Brandschutzhelferausbildung
Seit November 2012 gilt für alle Betriebe die neue Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2
„Maßnahmen gegen Brände“. Hier wird der Brandschutz im Betrieb klar geregelt. Dazu
heißt es im Absatz 6.2
„Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mir Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.“
Eine Brandschutzhelferausbildung bieten wir unter dem Punkt „Schulungen“ an.
Obermeidericher Str. 47
46049 Oberhausen
Tel.: 0208 - 62 05 110
Fax.: 0208 - 62 05 112
Mobil: 0163 - 62 05 110
Mail: Service@werner-verleih.de
Mo bis Do 7.30 - 16.30 Uhr
Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Nach Vereinbarung
Bitte vereinbaren Sie telefonisch mit uns einen Termin, denn wir sind auch für die Sicherheit Andere unterwegs.