Brandschutz

Durch einen externen Brandschutzbeauftragten können alle wichtigen Aufgaben des Brandschutzes optimal wahrgenommen werden, sodass Ihr Unternehmen über die notwendige Sicherheit verfügt. Der Vorteil eines externen Brandschutzbeauftragten besteht darüber hinaus auch darin, dass Ihnen keine Kosten für Fortbildung oder Betriebsausfall für Ihren Mitarbeiter entstehen.

Unsere Leistungen für Sie

- Beratung als Brandschutzbeauftragter in allen Belangen des betriebsinternen   Brandschutzes

- Koordination aller Aktivitäten des Brandschutzes in Abstimmung mit den Fachabtei-

  lungen von Feuerwehr, Ämtern / Behörden, etc.

- Beratung bei der Planung und Beschaffung von Brandschutzeinrichtungen, bei 

  baulichen Veränderungen sowie bei Änderungen innerbetrieblicher Abläufe

Brandschutzhelferausbildung

Seit November 2012 gilt für alle Betriebe die neue Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2

„Maßnahmen gegen Brände“. Hier wird der Brandschutz im Betrieb klar geregelt. Dazu 

heißt es im Absatz 6.2

 

„Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mir Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.“

 

Eine Brandschutzhelferausbildung bieten wir unter dem Punkt „Schulungen“ an.